Meier | Schlindwein |Markert

Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Holger Meier  

Rechtsanwalt Meier ist seit 2003 als Rechtsanwalt zugelassen.  

Er ist Fachanwalt für Strafrecht und Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth).  

Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Eine Ausrichtung auf lediglich einen Teilbereich des Strafrechts erstrebt er nicht - erfolgreiche Verteidigung erfordert eine umfassende Bewertung aller gegebenen Risiken und Chancen in allen Teilaspekten eines Verfahrens. Er verteidigt in Kapitalstrafverfahren, Wirtschaftsstrafverfahren, Betäubungsmittelverfahren, Arzneimittelstrafrecht, Straßenverkehrsdelikten, Jugendstrafverfahren, Auslieferungsrecht sowie allen anderen allgemeinen Strafverfahren und  Nebenstrafgebieten.

Wesentlicher Bestandteil seines Erfolges in Individualstrafverfahren ist die einfühlsame Erfassung der menschlichen und sozialen Situation des Mandanten gepaart mit den der Spezialisierung immanenten fachlichen Kenntnissen, gefolgt von kompromissloser Verteidigung im wohlverstandenen Interesse des Mandanten.

In dem Bereich strafrechtlicher Beratung von Unternehmen liegt der Fokus auf Prävention. In Ermittlungsverfahren und anschließend ggf. bei Gericht geführten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren vertritt Rechtsanwalt Meier die Interessen von Unternehmen ebenso wie er die Verteidigung einzelner Mitarbeiter führt oder deren Begleitung als Zeugenbeistand leistet.

Rechtsanwalt Meier spricht französisch und englisch. Er ist verheiratet und hat 2 Kinder. 

Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins, im Freiburger Anwaltverein und in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Freiburger Anwaltvereins sowie in der Baden-Württembergischen Strafverteidigervereinigung e.V.. Rechtsanwalt Meier ist Zweiter Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Freiburger Anwaltvereins.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Unfallschadenregulierung
  • Familienrecht
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